Der Herbst ist da. Die Tage werden kürzer und mit der früher anbrechenden Dämmerung steigt auch die Gefahr eines Einbruchs wieder an. — Doch keine Angst, man kann sich schützen!

Am Montag, 7. Oktober 2013 hatte die Kolpingsfamilie Rheidt zu einer gut besuchten Informationsveranstaltung ins Rheidter Pfarrheim eingeladen. Ab 19.30 Uhr informierte Kriminalhauptkommissar Michael Kröll von der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises in einem eineinhalbstündigen Vortrag über gängige Einbruchspraktiken und klärte vor allem darüber auf, welche Möglichkeiten es gibt, sich sinnvoll vor Einbrüchen und Diebstahl zu schützen.

Zu Beginn des Vortrages stellte Herr Kröll zunächst einmal ein paar Fakten vor. So gab es im Jahr 2012 im Rhein-Sieg-Kreis über 1.200 gemeldete Wohnungseinbrüche, wobei Einbrüche in Keller, Gärten oder Geschäfte in der Statistik nicht mitgezählt wurden. Da die Aufklärungsquote eher gering ist, macht es Sinn, dem Einbrecher das Eindringen in die eigenen Räumlichkeiten so schwer wie möglich zu machen. Als Schwachstellen des Hauses wurden Fenster, Türen, Dachfenster, Kellereingänge und Kellerschächte genannt, die in der Haupteinbruchszeit von 16 bis 22 Uhr aufgesucht werden und erschreckend oft mit sehr einfachem Werkzeug wie einem Schraubenzieher in kurzer Zeit geöffnet werden können.

Um das eigene Haus zu sichern, stellte der Hauptkommissar eine Sicherungskonzeption bestehend aus vier Säulen vor. Neben dem Ergreifen organisatorischer Maßnahmen (bei längerer Abwesenheit durch Nachbarn, die Post aus dem Briefkasten nehmen, Rollladen öffnen und schließen, etc. Leben im Haus vortäuschen) und dem Ergreifen elektrischer Maßnahmen (Installation einer hochwertigen Einbruchmeldeanlage) gab Herr Kröll Tipps zu verhaltensorientierten Maßnahmen. So sollten Fenster bei Abwesenheit keinesfalls in gekippter Stellung geöffnet sein und die Haustür nicht nur ins Schloss gezogen, sondern auch abgeschlossen werden, nicht nur, um es dem Einbrecher schwerer zu machen, sondern auch, weil die Versicherung eventuelle Schäden in solchen Fällen nicht reguliert.

Da bei den meisten Wohnungseinbrüchen das Fenster vom Täter als Schwachstelle identifiziert und einfach aufgehebelt wird, erklärte der Polizist mit welchen Maßnahmen man die eigenen Fenster aufrüsten kann, um höheren Schutz zu erzielen. Als ein Beispiel sei hier die Möglichkeit des Nachrüstens so genannter Pilzkopfzapfen genannt. Herr Kröll mahnte bei dem Ergreifen dieser mechanischen Maßnahmen zur Vorsicht. So sei der Begriff "Sicherheitsfenster" keineswegs ein geschützter Begriff. Der Verbraucher solle sich genau informieren, was damit im Einzelfall gemeint ist. Zur Gewährleistung des Schutzes sei es außerdem wichtig, Maßnahmen gegebenenfalls von Fachbetrieben ausführen zu lassen.

Genauere Informationen zu diesem Thema können interessierte Bürger in einer Broschüre der Polizei bekommen, die im Kommissariat Kriminalprävention in Siegburg erhältlich ist.