Ich möchte der Kolpingsfamilie Rheidt ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilen.
Die Bedingungen zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren werden am Ende des Formulars näher erläutert.
Fülle das nachfolgende Formular aus und schicke es mit dem Klick auf den Button "SEPA-Basis-Lastschriftmandat übermitteln" ab.
SEPA-Regelungen
Die Kolpingsfamilie Rheidt nutzt für alle Lastschriftzahlungen das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Damit gelten auch alle nachfolgenden Regelungen:
1) SEPA-Lastschriftmandat
Jedes Mitglied erteilt der Rheidter Kolpingsfamilie zum Einzug von Zahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat.
2) IBAN und BIC
Im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt die Kolpingsfamilie Rheidt nur die IBAN, die BIC hat im europäsichen Zahlraum keine Bedeutung mehr.
3) Gläubiger-Identifikation und Mandatsreferenz
Um eindeutig feststellen zu können, ob die Lastschrift auch richtigerweise eingezogen wurde, werden bei SEPA-Lastschriften neben dem Betrag und dem Verwendungszweck noch die Gläubiger-Identifikation und die Mandatsreferenz angegeben. Die Gläubiger-Identifikation der Rheidter Kolpingsfamilie lautet DE28ZZZ00000090936, die Mandatsreferenz jedes Mitglieds sind jeweils die letzten sieben Stellen der Kolping-Mitgliedsnummer (14-1080-xxxxxxx). Wird für mehrere Mitglieder dieselbe Kontoverbindung für die Zahlung der Beiträge genutzt, werden die Beträge der einzelnen Mitglieder zu einer Lastschrift zusammengefasst. In der Mandatsreferenz werden in diesem Fall die einzelnen Mitgliedsnummern mit einem Bindestrich aneinandergereiht.
4) verkürzte Vorabinformationszeit
Für alle Lastschriftzahlungen, die von der Rheidter Kolpingsfamilie per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren durchgeführt werden, gilt eine verkürzte Vorabinformationszeit (Pre-Notification) von zwei Kalendertagen.
SEPA-Mandat zum Ausdrucken
Noch Fragen?
Alle Fragen rund um das SEPA-Lastschriftverfahren beantwortet unsere Kassiererin
Anne Lauterbach
Flandernstr. 8
53859 Niederkassel
Tel.: 0 22 08/61 97
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